Schufa-Recht: Erledigungsvermerk fehlt trotz Erledigung
Die Auskunftei Schufa-Holding AG weigert sich den Eintrag der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH zu löschen – Betroffener sucht Hilfe!
Ein weiterer Erfolg des Teams um Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin führt zu Löschung des Schufa Eintrages einer Mandantin – von Valentin Schulte Volkswirt & stud. iur bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte, Berlin.
Der streitige Eintrag resultierte aus einer Forderung der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH dieser war vonseiten der Mandantin bereits lange Zeit bezahlt jedoch vonseiten der Schufa nicht als erledigt vermerkt. Nun wollte die Mandantin eine Immobilie umschulden, was ihr aufgrund der schlechten Bonität, die aus dem Schufaeintrag resultierte jedoch bei allen angefragten Banken verwehrt wurde. Die Mandantin hatte eine gute finanzielle Situation und verfügte über ein ausreichendes und sicheres Einkommen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die Finanzierung lapidar mit dem Hinweis auf den Schufa-Eintrag kurz vor Abschluss des Darlehensvertrag verweigert wird. Sämtliche Bemühungen der Betroffenen selbst die Schufa zu einer Löschung zu bringen scheiterten jedoch oder blieben unbeantwortet.
Die Mandantin wandte sich aus diesem Grund an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin und bat um Unterstützung. Um die Kosten für die Mandantin in dieser eh schon ärgerlichen Sache gering zu halten, wurde vereinbart dass erst einmal nur eine außergerichtliche Vertretung erfolgen soll.
Kosten der anwaltlichen Vertretung bezüglich der Löschung eines Schufa Eintrags
Die Kosten eines Rechtsanwalt richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder entsprechen einer individuellen Rechtsanwalt Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten.
Haben Betroffene eine Rechtsschutzversicherung werden diese Kosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung in viele Fälle übernommen. Allerdings bezahlt die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen nur die gesetzliche Gebühr, sodass eine Abrechnung nach RVG angewandt werden muss. Hierbei orientieren sich die Gebühren für den Rechtsanwalt am sogenannten Streitwert, also dem in Geld ausgedrückten Wert des Streitgegenstandes. Dieser ist in dem Fall indem jemand eine Rechnung nicht zahlt oder einen Geldschein nicht herausgeben möchte einfach zu beziffern. Schwieriger ist der Streitwert eines Schufa Eintrages zu bestimmen. Eine Orientierungshilfe können die Entscheidungen von Gerichten sein, die in Verfahren den Streitwert festlegen und dies auch in unzähligen Schufa-Verfahren getan haben. Viele Gerichte haben den Streitwert in der Vergangenheit auf 10.000€ festgelegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005 – I 15 U 169/04; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2013 – 15 O 125/12; OLG München, Urteil vom 22.06.2010 – 5 U 2020/10 et.al .), sodass dieser Streitwert angenommen und auch gegenüber den Rechtsschutzversicherungen vertreten werden kann.
Zurück zu dem Schufa-Eintrag der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH zum Nachteil unserer Mandantin. Die Schufa hatte nicht auf die Klärungsschreiben der Mandantin reagiert, sodass diese sich rechtsanwaltliche Hilfe suchte. Die außergerichtlichen Verhandlungen zwischen der Schufa und der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte führte schnell zu einer Löschung des Eintrages. Weiterhin wurde erreicht, dass der Score neu berechnet und hierbei erheblich verbessert wurde und sich daraufhin die Bonität der Betroffenen auch besserte. Im Nachgang stellte die Auskunftei Schufa Holding AG außerdem kostenlos eine neue Schufa-Auskunft zur Verfügung, die eine gute Bonität der Betroffenen belegte und zu einer erfolgreichen Umschuldung der eigenen Immobilie führte.
V.i.S.d.P.:
Valentin Markus Schulte
Volkswirt, stud. iur
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de
Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.
PRESSEKONTAKT
Dr. Schulte Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte
Malteserstrasse 170
12277 Berlin
Website: https://www.dr-schulte.de
E-Mail : dr.schulte@dr-schulte.de
Telefon: 030 22 19 220 20
Telefax: 030 22 19 220 21